-
maîtrise fédérale de tôlier en carrosserie [CH]
- XXX
- source: source
-
höhere Fachprüfung als Carrosseriemeister, Fachrichtung Spengler [CH]
- Carrosseriespengler/in
Neue Fahrzeuge, Formen und Technologien erfordern von den Berufsleuten logisches und selbstständiges Denken. Die Anwendung von modernster Verarbeitungstechnik steht dabei im Vordergrund.
Der/die Carrosseriespengler/in repariert beschädigte Carrosserien vorwiegend an Personenwagen, aber auch an Nutzfahrzeugen und Spezialfahrzeugen. Mehrheitlich werden Unfallschäden und Beschädigungen aller Art bearbeitet. Mit Richt- und Messanlagen wird das Fahrzeug in die ursprüngliche Form zurückgeformt. Von Hand schlachten sie eingedrückte Blechteile aus, ersetzen sie notfalls durch Originalteile, oder durch selbstangefertigte Teile.
Anforderung:
Freude an handwerklicher Metallbearbeitung, gutes Material- und Formgefühl, gutes Augenmass, räumliches Vorstellungsvermögen und Zuverlässigkeit. Für den Besuch des Berufsschulunterrichts wird eine abgeschlossene Sekundar- oder Realschule vorausgesetzt.
Ausbildung:
Die Lehre dauert 4 Jahre. Der Lehrling wird im Lehrbetrieb ausgebildet und besucht die Berufsschule für die theoretischen Kenntnisse. Zur Unterstützung der praktischen Ausbildung besucht der Lehrling die Einführungskurse in den VSCI-Ausbildungsstätten der betreffenden Sektionen.
Weiterbildungsmöglichkeiten:
- Berufsprüfung als Carrosseriespengler/in
- Höhere Fachprüfung als Carrosseriemeister/in Fachrichtung Spengler
- Ingenieur/in FH Automobiltechnik
- Techniker- oder Ingenieurlehrgang im Ausland
- Abteilungsleiter, eigenes Geschäft, Fachlehrer/in
- source: VSCI [Verband Schweizerischer Carrosserie-Industrie]
-
le numéro de matricule
- Véhicule
Plaques de contrôle
Numéro de matricule
Numéro du châssis
Etat du kilométrages
- source: source
-
die Stammnummer
- Fahrzeug
Kontrollschild
Stammnummer
Fahrgestellnummer
Kilometerstand
- source: source
-
plaques
-
- source: source
-
polizeiliches Kennzeichen
- Zu früh freute sich ein Temposünder in Tirol, als das polizeiliche Kennzeichen auf dem Strafbescheid nicht dem seines Fahrzeuges entsprach. Das Kennzeichen eines Fahrzeuges bildet für eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung kein Tatbestandselement und ist daher unerheblich, so der Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Zl. 2000/03/0311-5). Der Autolenker kam um eine Geldstrafe von 116,28 Euro nicht herum.
- source: source
-
XXX
-
- source: source
-
XXX
- xxx
- source: source
© 2002 Pandraiku Translations